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Wissenswertes über die THG Quoten

Geld verdienen mit dem eigenen E-Auto

Als Fahrer eines Elektroautos tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und sind damit im Besitz von THG-Quoten. Diese können Sie an quotenverpflichtete Unternehmen vermarkten und sich dadurch eine jährliche Prämie für E-Fahrzeuge und Strom aus Ihren Ladestationen sichern. Die Vermarktung Ihrer THG-Quote wickelt energielenker für Sie ab – kostenlos und in wenigen Minuten.

Informationen zu THG-Quoten.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote ist ein politisches Werkzeug, das Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen (z.B. Mineralölunternehmen) zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen verpflichtet. Dazu wurde von der Bundesregierung ein Prozentsatz festgesetzt, um den die Mineralölunternehmen die CO2-Emissionen, der von ihnen in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe, senken müssen.

Dies geschieht entweder über Beimischung biogener Kraftstoffe oder über den Zukauf der THG-Quoten von Dritten. Diese THG-Quoten können von Elektrofahrzeugen als Pauschalwert sowie über die Menge des Ladestroms an Ladepunkten generiert werden. Denn sie emittieren deutlich weniger CO2 als Fahrzeuge, deren Antriebe auf fossilen Kraftstoffen und Verbrennungsmotoren setzen, und stellen somit eine Minderung der Treibhausgase im Verkehrssektor dar. Somit sind sowohl Betreiber:Innen von halböffentlichen Ladestationen als auch Halter:Innen von vollelektrischen Fahrzeugen im Besitz der THG-Quoten.

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Es sind sowohl Privatpersonen mit vollelektrischen Fahrzeugen als auch gewerbliche Betreiber kleiner Flotten und halböffentlicher Ladestationen zum THG-Quotenhandel berechtigt.

Privatkunden und kleine Flotten (bis zu 10 Fahrzeuge)
Vermarkten Sie zusammen mit uns Ihre THG-Quoten. Sie erhalten eine Festprämie pro Fahrzeug und das auf Wunsch jährlich. Anrechenbar sind neben E-PKW auch E-Roller, -Motorräder, -Transporter und -Busse. Einfach Anmelden und Fahrzeugschein hochladen.

Flotten- und Ladepunktbetreiber
Sie Sind Betreiber größerer Flotten und/oder haben mindestens halböffentlich zugängliche Ladestationen? Bei uns haben Sie die Wahl, ob Sie Je E-Fahrzeug bzw. Mengen an Ladestrom entweder eine feste Prämie oder bis zu 95% unserer Vermarktungserlöse erhalten.

E-PKW

  • Fahrzeugklasse M1

  • Fest-Erlös 300 €/Jahr 
  • Flex-Erlös bis zu 400 €/Jahr

E-Motorräder

  • Fahrzeugklasse L

  • Fest-Erlös 300 €/Jahr 
  • Flex-Erlös bis zu 400 €/Jahr

E-Nutzfahrzeuge

  • Fahrzeugklasse N1

  • Fest-Erlös 450 €/Jahr
  • Flex-Erlös bis zu 600 €/Jahr

E-Busse

  • Fahrzeugklasse N1

  • Fest-Erlös 10.800 €/Jahr

  • Flex-Erlös bis zu 14.400 €/Jahr

E-Ladestationen

  • min. halböffentlich

  • Fest-Erlös 0,15 €/kWh

  • Flex-Erlös bis zu 0,20 €/kWh

Unser Angebot

In zwei Minuten zur THG-Prämie

Der Verkauf der vom Umweltbundesamt nachgewiesenen THG-Quoten gestaltet sich für den Einzelnen zum einen aufgrund des hohen Abwicklungsaufwandes aber auch aufgrund der geringen Mengen als schwierig. Energielenker bündelt die THG-Quoten der Kunden und bietet sie als großes Paket zusammen mit unserem Partner den Mineralölunternehmen zum Kauf an. Zur Abwicklung gehört dabei für Sie auch:

  • Registrierung beim Umweltbundesamt
  • Abwicklung der Formalien und Einhaltung der Vorschriften
  • Gebündelter Verkauf der erhaltenen THG-Quoten an Mineralölkonzerne
  • Auszahlung der Prämie
Ablauf Verkauf von THG-Quoten.

FAQ zum Thema THG-Quotenhandel

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?2022-12-01T14:50:20+01:00

Die erforderlichen Daten und Fahrzeugscheine werden streng nach Grundlage der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Anschließend werden die zur Abwicklung der THG-Quote benötigten Daten, nach gesetzlicher Vorgabe für 3 Jahre, gespeichert. Diese Speicherung findet beim Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG statt. Dies stellt sicher, dass die Daten stets nach DSVGO Grundlage und nicht in Drittländer weitergegeben oder bearbeitet werden. Die genauen Bestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzinformation.

Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?2023-02-02T10:26:08+01:00

Wenn Sie sich bei uns registriert haben, informieren wir  Sie rechtzeitig für das Folgejahr. Sie müssen der erneuten Abwicklung dann nur noch zustimmen.

Wann erhalten Sie Ihre Auszahlung?2022-12-01T14:52:31+01:00

Da wir THG-Quoten gebündelt vermarkten, ist der Zeitraum der Überweisung abhängig von der Vermarktung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 10-14 Wochen die Auszahlung. Innerhalb unserer Flex-Erlös-Option besprechen wir mit Ihnen den optimalen Vermarktungszeitpunkt.

Was passiert, wenn die/der Vorbesitzer:In bereits für dieses Jahr die THG-Quote beantragt hat?2022-12-01T14:53:45+01:00

Sollte die THG-Quote für das laufende Jahr bereits für ein Fahrzeug beantragt worden sein, lässt sich diese leider nicht erneut ansetzen. Falls Sie das Fahrzeug doch angemeldet haben, erfolgt nach Prüfung ein Ablehnungsbescheid. Für das Folgejahr können Sie Fahrzeug aber wieder anmelden.

Muss mein Auto mit Ökostrom geladen werden, um Erlöse aus den THG-Quoten zu erhalten?2022-12-01T14:55:53+01:00

Zum aktuellen Zeitpunkt macht es keinen Unterschied, ob mit Ökostrom oder konventionellem Strom geladen wird.

Wieviel Geld erhalten ich für mein Fahrzeug?2022-12-01T14:55:49+01:00

Unsere aktuelle Prämie sehen Sie in der Registrierung Ihres PKWs.

Lässt sich der Schätzwert pauschal pro Fahrzeug und Jahr anrechnen, auch wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde?2022-12-01T14:56:56+01:00

Ja, wenn alle Anrechnungsvoraussetzungen vorliegen, wird der Schätzwert pauschal pro Fahrzeug für das Jahr angerechnet.

Welche Menge an kWh lässt sich pauschal für THG-Quoten pro Fahrzeug anrechnen?2023-02-02T10:24:22+01:00

Aktuell liegen die Schätzwerte (ab 01.01.2022) bei:

E-PKW (M1): 2.000 kWh

E-Motorräder / E-Roller (L): 2.000 kWh

E-Nutzfahrzeuge (N1): 3.000 kWh

Busse (Klasse M3): 72.000 kWh

Was ist die Rolle der Mineralölkonzerne?2023-02-02T10:23:47+01:00

Die Treibstoffe, die durch Mineralölkonzerne in den Verkehr gebracht werden, verursachen hohe CO2-Emissionen. Diese Konzerne wurden nun verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Treibstoffe zu reduzieren. Dazu können die Mineralölunternehmen sich unter anderem am THG-Quotenhandel beteiligen und ihre gesamte CO2-Bilanz verringern.

Wie werden die THG-Emissionen des Stroms berechnet?2022-12-01T14:59:05+01:00

Die grundsätzliche Berechnung der THG-Emissionen wird in § 5 Abs. 2 der 38. BImSchV geregelt. Die jeweilige energetische Menge elektrischen Stroms wird multipliziert mit dem Faktor 3 sowie mit dem Wert der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit des Stroms in Deutschland und dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4 bei batteriegestütztem Elektroantrieb). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?2022-12-01T15:00:08+01:00

Durch Emissionseinsparungen mit reinen Elektrofahrzeugen und halböffentlichen Ladepunkten entsteht eine Treibhausgasminderung. Diese eingesparten Emissionen werden auf die THG-Quote angerechnet und können anschließend an die Mineralölkonzerne verkauft werden. Unter Aufsicht des Hauptzollamts schließen Verkäufer und Käufer der THG-Quoten einen Vertrag ab. Dabei ist eine Mindestmenge an eingesparten Emissionen vorgeschrieben, um eine Berechtigung zur Teilnahme am Quotenhandel zu erlangen.

Wie können Mehrerlöse durch den Einsatz erneuerbarer Energien erzielt werden?2022-12-01T15:00:49+01:00

Höhere Erlöse aus dem Verkauf von THG-Quoten lassen sich durch die Nutzung von vor Ort erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen erzielen. Leider ist dies zum aktuellen Zeitpunkt nur für Insellösungen möglich. Das bedeutet, Mehrerlöse sind nur ohne Netzverknüpfung bei einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage möglich.

Ihr Ansprechpartner

Tel. 02571 5886623
anfrage@energielenker.de

Ansprechpartner Felix van Eck.

Felix van Eck

2023-03-27T08:07:04+02:00

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